Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Damit ist nicht unbedingt immer das Strafrecht gemeint, sondern alle Arten von Konsequenzen, die einen ereilen können, wenn man sich an Dingen zu schaffen macht, die spezifischen Informationen benötigen. Um Mitarbeitern vor Fehlern zu bewahren, die die Integrität des Arbeitsplatzes gefährden könnten, seien es teure Maschinen oder sensible Daten, ist eine entsprechende Einweisung unbedingt notwendig. Diese Informationen können – müssen aber nicht – umfangreich sein. Wichtige Hinweise auf die Möglichkeit einer Notabschaltung oder die Belehrung, dass keine werksexternen Datenspeicher genutzt werden dürfen, sind gang und gäbe.

Innerbetriebliche Informationssysteme sind genau hierfür gedacht. Vor allem im Bereich der
Anschauung und des Detailgrades sind solche Terminals ohne Konkurrenz. Sie lassen sich beliebig einsetzen, sei es zum Abspielen eines Unterweisungs-Videos, zum Ausdrucken eines Zertifikates nach bestandenem Multiple-Choice Test oder zum Erstellen eines Besucherausweises, verbunden mit den Hinweisen auf den rechtlichen Rahmen, nach Betreten des Betriebsgeländes.

Arbeitsschutz und Organisation, Hygienevorschriften, Rechts- und Datensicherheit sind die Hauptaufgaben von derlei Informationssystemen. Die meisten dieser Geräte sind multilingual, lassen also auch in diesem Bereich keine Flexibilität vermissen. Entsprechende Inhalte werden direkt an die Bedürfnisse des jeweiligen Betriebes angepasst und lassen so keine Frage mehr offen. Im IT-Bereich sind vor allem methodische Sicherheit und rechtliche Belehrungen der Normalfall. Immerhin hängt die Sicherheit gesamter Netzwerke davon ab, dass bestimmte Regeln befolgt werden. Ein einzelner kompromittierter Rechner genügt. Man spricht nicht umsonst von einem „Sicherheitskonzept“. Dieses kann nur funktionieren, wenn keines der tragenden Elemente umgangen wird. Oder würden Sie mit einem Schiff über den Ozean fahren, bei dem jedes 3. Schott nicht geprüft wurde?